Neuer Erlass stärkt politische Bildung und Rechtssicherheit

an Schulen in Sach­sen-Anhalt

Min­is­teri­um für Bil­dung – Pressemit­teilung Nr.: 16/2026Magdeburg, den 20. Feb­ru­ar 2026

Poli­tis­che Bil­dung ist ein zen­traler Bestandteil des Bil­dungs- und Erziehungsauf­trags der Schule. Um Schulen und Lehrkräften hier­für klare, rechtssichere und prax­is­na­he Ori­en­tierung zu geben, regelt das Min­is­teri­um für Bil­dung des Lan­des Sach­sen-Anhalt den Umgang mit parteipoli­tis­ch­er Wer­bung sowie mit Poli­tikerbe­suchen an Schulen kün­ftig verbindlich in einem eige­nen Erlass. Der Erlass ist mit Veröf­fentlichung in der Feb­ru­a­raus­gabe des Schul­ver­wal­tungs­blatts in Kraft getreten.

Ziel des neuen Erlass­es ist es, Lehrkräften und Schulleitun­gen eine verbindliche und päd­a­gogisch fundierte Grund­lage für den Umgang mit poli­tisch sen­si­blen Sit­u­a­tio­nen zu geben und die Rolle der Schule als zen­tralen Ort demokratis­ch­er Bil­dung zu stärken.

„Unsere Schulen sind Orte der Demokratie. Lehrkräfte dür­fen, sollen und müssen Hal­tung zeigen, wenn es um die Werte der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung geht. Das ist kein parteipoli­tis­ches Han­deln, son­dern unser gemein­samer Auf­trag.“

Bil­dungsmin­is­ter Jan Riedel

Beu­tels­bach­er Kon­sens als verbindlich­er Maßstab

Der neue Erlass erset­zt die bish­erige Han­dre­ichung und ver­ankert den Beu­tels­bach­er Kon­sens und seine drei Kern­prinzip­i­en aus­drück­lich als verbindlichen Maßstab poli­tis­ch­er Bil­dung in Sach­sen-Anhalt.

  • Über­wäl­ti­gungsver­bot: Keine Indok­tri­na­tion oder poli­tis­che Bevor­mundung – Ziel ist die eigen­ständi­ge Urteils­bil­dung der Schü­lerin­nen und Schüler.
  • Kon­tro­ver­sität­sprinzip: Was in Poli­tik, Gesellschaft und Wis­senschaft kon­tro­vers ist, muss auch im Unter­richt als kon­tro­vers dargestellt wer­den.
  • Schüleror­i­en­tierung und Teil­habe: Poli­tis­che Bil­dung soll junge Men­schen befähi­gen, eigene Posi­tio­nen zu entwick­eln und sich aktiv am poli­tis­chen und gesellschaftlichen Leben zu beteili­gen.

Neu­tral­ität heißt nicht Indif­ferenz

Der Erlass betont darüber hin­aus, dass parteipoli­tis­che Neu­tral­ität nicht mit poli­tis­ch­er Indif­ferenz gle­ichzuset­zen ist.

Riedel dazu:

„Lehrkräfte sind aus­drück­lich berechtigt und verpflichtet, für die Werte der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung einzutreten. Men­schen­würde, Gle­ich­berech­ti­gung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind keine parteipoli­tis­chen Posi­tio­nen, son­dern ver­fas­sungsrechtlich ver­bürgte Grundw­erte. Diskri­m­inierende, ras­sis­tis­che oder demokratiefeindliche Äußerun­gen dür­fen nicht als bloße ‚Mei­n­ung‘ ste­hen bleiben, son­dern müssen von Lehrkräften ein­ge­ord­net und kri­tisch reflek­tiert wer­den. Lehrkräfte kön­nen sich darauf ver­lassen, dass ihr Engage­ment für Demokratie, Men­schen­würde und Grun­drechte aus­drück­lich gewollt, notwendig und geschützt ist.“

Bil­dungsmin­is­ter Jan Riedel

Klare Regeln für parteipoli­tis­che Wer­bung

Der Erlass stellt klar, dass parteipoli­tis­che Wer­bung auf dem Schul­gelände grund­sät­zlich unzuläs­sig ist. Dazu zählen ins­beson­dere das Verteilen oder Ausle­gen von Fly­ern, Plakat­en und Wahlkampf­ma­te­ri­alien sowie parteipoli­tis­che Kam­pag­nen oder Aktio­nen auf dem Schul­gelände. Zuläs­sig sind hinge­gen Unter­richts- und Schul­ver­anstal­tun­gen, in denen poli­tis­che Inhalte sach­lich, didak­tisch einge­bet­tet und im Sinne des Beu­tels­bach­er Kon­sens­es vor­bere­it­et und nach­bere­it­et wer­den.

Poli­tikerbe­suche päd­a­gogisch einge­bet­tet

Poli­tikerbe­suche im Unter­richt wer­den aus­drück­lich als wichtiger Bestandteil poli­tis­ch­er Bil­dung anerkan­nt. Sie sind päd­a­gogisch vor- und nachzu­bere­it­en, unter­schiedliche poli­tis­che Per­spek­tiv­en sind zu berück­sichti­gen und die didak­tis­che Ver­ant­wor­tung liegt bei der Lehrkraft. Im Jahresver­lauf ist auf Aus­ge­wogen­heit zwis­chen ver­schiede­nen poli­tis­chen Posi­tio­nen zu acht­en. In den let­zten vier Unter­richtswochen vor ein­er Wahl sind parteipoli­tis­che Einzelver­anstal­tun­gen unzuläs­sig.

Klar­er Umgang mit extrem­istis­chen Akteuren

Für den Umgang mit extrem­istis­chen Akteuren enthält der Erlass klare Vor­gaben: Ver­fas­sungs­feindliche, ras­sis­tis­che oder men­schen­ver­ach­t­ende Posi­tio­nen sind nicht als legit­ime Alter­na­tiv­en darzustellen. Schulen erhal­ten hierzu Beratungs- und Unter­stützungsange­bote durch das Min­is­teri­um für Bil­dung, das Lan­dess­chu­lamt und die Lan­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung.

Demokratiebil­dung als ver­fas­sungsrechtlich­er Auf­trag

„Demokratiebil­dung ist kein parteipoli­tis­ches Pro­jekt, son­dern ein ver­fas­sungsrechtlich­er Auf­trag. Sie befähigt junge Men­schen zur eigen­ständi­gen Urteils­bil­dung, demokratis­chen Teil­habe und aktiv­en Mit­gestal­tung der Gesellschaft. Unsere Schulen bleiben Orte offen­er, sach­lich­er und plu­raler Auseinan­der­set­zung.“

Bil­dungsmin­is­ter Jan Riedel